Tipps und Richtlinien für Feuerwehrveranstaltungen und -Feste

Traditionell finden in den Sommermonaten zahlreiche Feuerwehrfeste und -veranstaltungen stattTraditionell finden in den Sommermonaten zahlreiche Feuerwehrfeste und -veranstaltungen statt, bei denen auch Ehrengäste geladen sind und Festreden gehalten werden. Leider gibt es immer wieder Irritationen bezüglich der Sitzordnung oder lautstärkebedingte Störungen bei den Ansprachen.

Da kein festes Protokoll für diese Art Veranstaltung existiert, möchte der Kreisfeuerwehrverband Northeim e.V. seinen Mitgliedern auf diesem Weg einige Richtlinien oder Empfehlungen mit an die Hand geben, um die eigene Festveranstaltung besser planen und durchführen zu können.

Hier können Sie die Richtlinien als PDF-Datei herunterladen


Handreichung für Kommersveranstaltungen

1. Am Eingang zum Festzelt bzw. Veranstaltungsort sollte eine Kameradin / Kamerad bereitstehen, um die Ehrengäste zu empfangen und um sie zum Platz zu geleiten.

2. Wichtig ist auch ein Hinweis wie während der Veranstaltung Getränke bezahlt werden (Marken, Bargeld o.ä.). Dies verhindert, dass der Gast erst am Tisch die Information bekommt, und dann erst noch einmal aufstehen muss.

3. Zu einer Kommersveranstaltung sollte immer eine Lautsprecheranlage des Kreisfeuerwehrverbandes verwendet werden. Die Anlagen der Musiker sind überwiegend so eingestellt, dass sie gut Musik transportieren und nicht für die optimale Stimmenübertragung eines großen Raumes ausgelegt sind. Jeder Brandabschnitt verfügt über eine leistungsfähige Anlage. Dadurch wird auch unnötige Unruhe vermieden.

4. Die Lautsprecheranlage sollte während des Kommerses ständig von einer Bedienperson betreut werden, um zum einen die Anlage zu bedienen und zum zweiten das Mikrofon auf die optimale Höhe des jeweiligen Redners einstellen zu können. So werden Verzögerungen und Schäden verhindert.

5. Während der Veranstaltung sollte der Thekenbetrieb eingestellt werden. Mit dem Festwirt ist dann zu klären das eine entsprechende Tischbedienung in dieser Zeit zur Verfügung steht.
Dies trägt entscheidend zur Ruhe während der Redebeiträge bei.

6. Während der Redebeiträge sollte die Musik der Fahrgeschäfte auf ein erträgliches Maß eingeregelt werden, um Störgeräusche zu vermeiden.

7. Fest eingeplante Redner sollten auf einem Ablaufplan informiert werden, Grundsatz erst die Politik, dann die Feuerwehr und dann die Vereine und Gäste.

8. Es sollte ein fester Moderator durch den Abend führen, der auch dafür sorgt, dass die Reihenfolgen und der Ablauf eingehalten wird.

9. Es muss ein Rednerpult vorhanden sein, dies ist für die Redner einfach angenehmer.

10. Es sollte ein Tisch für Präsente neben der Bühne stehen, weiterhin sollte jemand bereitstehen der dem Ortsbrandmeister die Präsente abnimmt, so dass sich Ortsbrandmeister und Stellvertreter auf den Gast konzentrieren können.

11. Für die Ehrungen muss ebenfalls ein entsprechender Tisch zu Verfügung stehen.

12. Das anreichen der Ehrungszeichen und der Urkunden sollte je eine Kameradin/ein Kamerad bestimmt werden, damit sich die Funktionsträger den zu Ehrenden widmen können.

13. Auf das verlesen von langen Chroniken sollte verzichtet werden, da diese in der Regel in der Festzeitschrift nachzulesen sind. Anstatt sollten kleine Geschichten oder Anekdoten aus der Vergangenheit vorgetragen werden. Ist interessanter und humorvoller. Auf jeden Fall sollte auf eine Anreihung von Ereignissen verzichtet werden (Dampfdruckspritze, Tragkraftspritze, Fahrzeug, oder Anreihungen von Einsätzen), dies interessiert nur sehr wenige und führt dazu, dass es zu laut wird. Ist eines dieser Ereignisse im Einzelfall mit einer kleinen "Geschichte" verbunden, ist das für den Zuhörer wesentlich interessanter.

14. Es ist gut wenn man schon im Vorfeld einen Platz festlegt an dem man die Fotos nach Ehrungen oder Beförderungen macht, dies spart Zeit und Diskussionen.

15. Bei allen Festen fallen GEMA Gebühren an, dies muss mit dem Veranstalter (Festwirt) oder den Musikdarstellern geklärt werden. Sollte dies keiner übernehmen, muss die Ortsfeuerwehr eine entsprechende Anmeldung durchführen, um Strafzahlungen an die GEMA zu verhindern. Dies gilt auch für Musik bei Umzügen (Ausmärschen).

Juni 2012, Bernd Kühle - Kreisbrandmeister

Weiterführende Links zum Thema:

GEMA-Anmeldeformular Musiknutzung bei Veranstaltungen


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisgeschäftsstelle:

Kreisgeschäftsstelle Kreisfeuerwehrverband Northeim e.V.  
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37514 Northeim

Telefon: 0 55 51/6 06-650
Telefax: 0 55 51/6 06 675

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